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NWB Nr. 50 vom Seite 3899

BilMoG: Rückstellungsabzinsungsverordnung im BGBl verkündet

[i]www.bgbl.de (RückAbzinsV)Die Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen in Bilanzen (RückstellungsabzinsungsverordnungRückAbzinsV) ist im BGBl v. (BGBl 2009 I S. 3790 f.) verkündet worden und am in Kraft getreten. Mit der Rückstellungsabzinsungsverordnung wird der Deutschen Bundesbank eine verbindliche Grundlage zur Berechnung und Bekanntmachung einheitlicher Abzinsungszinssätze für bilanzielle Rückstellungen an die Hand gegeben. Die von der Bundesbank zu errechnenden Zinssätze sind von allen Unternehmen bei der Bilanzierung ihrer Rückstellungen zu beachten. Die [i]www.bundesbank.de (unter Statistik, Zinsen, Renditen)Bundesbank wird die auf zwei Nachkommastellen berechneten Zinssätze ab Dezember mit verbindlicher Wirkung auf ihrer Webseite bekannt machen.

[i]BilMoG: verpflichtende Abzinsung der Rückstellungen ab 2010Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz v. (BGBl 2009 I S. 1102) wurde die verpflichtende Abzinsung der Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr eingeführt (§ 253 Abs. 2 HGB). Die Abzinsung der Rückstellungen und die Beachtung der festgelegten Zinssätze sind nach den Bestimmungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes verbindlich erstmals für das Geschäftsjahr 2010 vorgeschrieben. Die Unternehmen können die neuen Bestimmungen aber bereits freiwillig auch für das Geschäftsjahr 2009 anwenden.