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BFH 07.10.2009 II R 58/08, NWB 50/2009 S. 3892

Grunderwerbsteuer | Steuerbefreiung eines Grundstückserwerbs

Nach dem setzt § 5 Abs. 3 GrEStG die objektive Möglichkeit einer Steuerumgehung voraus und ist daher einschränkend dahingehend auszulegen, dass – trotz der Verminderung der vermögensmäßigen Beteiligung des grundstückseinbringenden Gesamthänders – die Vergünstigung nach § 5 Abs. 1 und 2 GrEStG nicht entfällt, wenn aufgrund einer Anteilsschenkung eine Steuerumgehung objektiv ausscheidet.

Anmerkung:

Im Streitfall brachte der alleinige Gesellschafter einer Einmann-GmbH & Co. KG in diese seinen Betrieb mit dem Betriebsgrundstück ein, ein steuerbarer, aber unstreitig nach § 5 Abs. 2 GrEStG grunderwerbsteuerfreier Vorgang. Anschließend schenkte er – während der Fünfjahresfrist nach § 5 Abs. 3 GrEStG – Kommanditanteile an seine Kinder und eine dritte Person („Frau E”). Der BFH hat unter teleologischer Reduktion § 5 Abs. 3 GrEStG nicht angewandt, weil dieser eine ...