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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für die Errichtung eines Gebäudes
Nach dem besteht zwischen den Aufwendungen für die Errichtung eines Gebäudes, das an Arztpraxen vermietet wird, und Zahlungen eines Apothekers an den Vermieter, damit dieser das Gebäude an Ärzte vermietet, kein zum Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG 1999 berechtigender direkter und unmittelbarer Zusammenhang. Diese Zahlungen sind deshalb bei der Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach Maßgabe eines Umsatzschlüssels nicht zu berücksichtigen.
Der Streitfall betrifft die Jahre 2002 und 2003, für die der Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden noch (wahlweise) der Umsatzschlüssel zugrunde gelegt werden durfte. Ob die faktische Beseitigung des Wahlrechts ab gemeinschaftsrechtkonform ist, wird z. Z. im Revisionsverfahren V R 19/09 geklärt, nachdem das FG Niedersachsen ...