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Dauerschuldzinshinzurechnung womöglich gemeinschaftswidrig
BFH legt EuGH Vorabfrage vor
Bekanntlich schreibt die EU-Zins- und Lizenzrichtlinie (2003/49/EG) die Steuerbefreiung für entsprechende Bezahlungen zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten vor. Eine deutsche GmbH mit einer verzinslichen Dauerschuld gegenüber ihrer niederländischen Muttergesellschaft sieht in dieser Vorgabe auch ein Verbot des Ausschlusses vom Betriebsausgabenabzug beim zahlenden Unternehmen, namentlich bei der Gewerbesteuer im Wege der Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen. Der BFH steht zwar diesem Vorbringen eher neutral bis reserviert gegenüber, sieht aber die europäische Rechtslage als „nicht zweifelsfrei” an und hat daher die entsprechende Vorabfrage an den EuGH gerichtet.
Verbot der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung?
In der deutschen Fassung der EU-Zins- und Lizenzrichtlinie werden „Einkünfte in Form von Zinsen” nach Art. 1 Abs. 1 EU-Zins- und Lizenzrichtlinie von der Steuer befreit. Daraus erscheint ableitbar, dass die EU-Zins- und Lizenzrichtlinie nur auf die Besteuerung beim Empfänger abstellt und die steuerliche Lage des zahlenden Unternehmens nicht tangiert. Indes ist diese Auslegung möglicherweise zu eng, denn in anderen Sprachfassung...