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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 177/08

Gesetze: AO § 174 Abs. 4

Änderung des Einkommensteuerbescheides auf der Grundlage von § 174 Abs. 4 AO

Leitsatz

Wenn aufgrund einer irrigen Beurteilung des Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen ist, der aufgrund eines Einspruchs des Steuerpflichtigen durch die Finanzbehörde zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, können nach § 174 Abs. 4 AO aus einem bestimmten Sachverhalt nachträglich durch Erlass oder Änderung des Steuerbescheides die richtigen steuerlichen Folgen gezogen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
WAAAD-32992

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