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FG Münster Urteil v. - 3 K 754/07 Erb EFG 2010 S. 338 Nr. 4

Gesetze: ErbStG § 13a Abs 2, ErbStG § 13a Abs 4, UmwStG § 20 Abs 1, ErbStG § 13a Abs 1

Erbschaft- und Schenkungsteuer:

Veräußerung einbringungsgeborener Anteile

Leitsatz

Der Freibetrag nach § 13a Abs. 1 ErbStG a.F. und der verminderte Wertansatz nach § 13a Abs. 2 ErbStG a.F. fällt mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn der Steuerpflichtige Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußert, die er durch eine Sacheinlage nach § 20 Abs. 1 UmwStG aus dem Betriebsvermögen im Sinne des § 13a Abs. 4 ErbStG erhalten hat. Dieses gilt unabhängig davon, ob die Veräußerung der Anteile selbst nach § 20 Abs. 1 UmwStG erfolgt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 338 Nr. 4
RAAAD-32985

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