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FG Köln Urteil v. - 13 K 93/07 (13 K 94/07)

Gesetze: EStG § 52 Abs 16 S 8, EStG § 6 Abs 1 Nr 3

Gesellschafterdarlehen:

Abzinsung eigenkapitalersetzender Gesellschafterdarlehen

Leitsatz

1) Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abzuzinsen.

2) Bei unbestimmter Laufzeit der Darlehen ist die Abzinsung unter Berücksichtigung des § 13 Abs. 2 BewG vorzunehmen.

3) Handelt es sich um eine bereits seit dem bestehende Verbindlichkeit, kann eine Rücklage nach § 52 Abs. 16 S. 8 EStG auch dann gebildet werden, wenn die Abzinsung erstmalig zum vorgenommen wird. Die Rücklage bemisst sich dann mit 6/10 des Abzinsungsgewinns.

Fundstelle(n):
OAAAD-32973

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