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Unternehmereigenschaft bei Kapitalanlage- und bei Investmentaktiengesellschaften
Sondervermögen und Teilgesellschaftsvermögen sind keine selbständigen Unternehmen
Die Verwaltung von Investmentvermögen nach dem Investmentgesetz ist gem. § 4 Nr. 8h UStG umsatzsteuerfrei. Nach Ansicht der Finanzverwaltung kann aus dieser Vorschrift jedoch nicht die Unternehmereigenschaft des Sondervermögens bzw. Teilgesellschaftsvermögens bei Kapitalanlagegesellschaften bzw. Investmentaktiengesellschaften abgeleitet werden. Die bisherige Verwaltungsauffassung bleibt somit unverändert.
I. Ausgangslage
Kapitalanlagegesellschaften (KAGs) sind Unternehmen, deren Geschäftsbereich darauf gerichtet ist, inländische Investmentvermögen zu verwalten und Dienstleistungen oder Nebendienstleistungen zu erbringen (vgl. § 6 Abs. 1 Investmentgesetz). Sie dürfen nur in der Rechtsform der AG oder der GmbH betrieben werden.
KAGs haben nach § 30 Investmentgesetz das bei ihnen gegen Ausgabe von Anteilsscheinen eingelegte Geld oder die damit angeschafften Vermögensgegenstände einem zu bildenden Sondervermögen zuzuführen. Dieses Sondervermögen wird von der KAG verwaltet und ist von dem eigenen Vermögen der KAG getrennt zu halten. Für die Verwaltung des Sondervermögens erhält die KAG nach Maßgabe der Vertragsbedingungen eine Vergütung und den Ersatz von Aufwendungen.
Bei Investmentaktiengesellschaften handelt es sich um Unternehmen, deren Unterneh...