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Nicht umsatzsteuerbare Auslandsumsätze bei Prüfung der steuerlichen Buchführungspflicht
Nach § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO besteht eine steuerliche Buchführungspflicht bei gewerblichen Unternehmern, die nicht bereits nach HGB zur Buchführung verpflichtet sind, u. a. dann, wenn die [i]Auch die meisten USt-freien Umsätze sind einzubeziehenUmsätze höher sind als 500.000 €. Hierzu gehören nach dem Gesetz ausdrücklich auch die umsatzsteuerfreien Umsätze; ausgenommen sind lediglich umsatzsteuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 10 UStG.
Nach dem sind bei der Ermittlung der Umsatzgrenze auch nicht umsatzsteuerbare Auslandsumsätze zu berücksichtigen. Der BFH versteht unter dem Begriff „Umsätze” alle Umsätze, die sich ertragsteuerlich auswirken, mit Ausnahme der genannten umsatzsteuerfreien Umsätze gem. § 4 Nr. 8 bis 10 UStG. Der BFH folgt damit der Verwaltungsauffassung in Rz. 3 zu § 141 AEAO.
[i]Folge: Steuerliche Buchführung ab FolgejahrÜberschreitet ein Gewerbetreibender die Umsatzgrenze von 500.000 €, ist e...