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Steuerliche Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flüge
Mit gleichlautendem Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder v. NWB EAAAD-31922 hat die Finanzverwaltung turnusmäßig zur Bewertung der Sachbezüge aus unentgeltlich oder verbilligt gewährten Flügen für die Jahre 2010 bis 2012 Stellung bezogen und gleichzeitig den alten Erlass v. (BStBl 2006 I S. 776) insoweit ersetzt. Danach gelten in den kommenden drei Jahren im Wesentlichen folgende Grundsätze:
(1) Sofern Luftfahrtunternehmen ihren Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt Flüge gewähren, die unter gleichen Beförderungsbedingungen auch betriebsfremden Fluggästen angeboten werden, ist der Wert der Flüge nach § 8 Abs. 3 EStG zu ermitteln, wenn die Lohnsteuer nicht nach § 40 EStG pauschal erhoben wird.
(2) Dagegen sind die Mitarbeiterflüge nach § 8 Abs. 2 EStG mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis (bisher: üblichen Preis) am Abgabeort zu bewerten (a) bei Beschränkungen im Reservierungsstatus, wenn das Luftfahrtunternehmen Flüge mit entsprechenden Beschränkungen betriebsfremden Fluggästen nicht anbietet, oder (b) wenn die Lohnsteuer pauschal erhoben wird.
(3) Gewähren Luftfahrtunternehmen Arbeitnehmern anderer Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt Flüge, sind diese Flüge ...