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Sozialrecht | Erbschaft als Einkommen bei ALG-II-Bezug
Geldbeträge aus einer Erbschaft, die einem Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II nach dessen Antragstellung zufließen, gelten als bedarfsminderndes Einkommen.
Im Sozialhilferecht gilt die auch vom BSG (vgl. Urteile v. 30. 9. 2008 - B 4 AS 29/07 zur Einkommensteuererstattung; v. 30. 7. 2008 - B 14 AS 43/07 R zum nachträglich gezahlten Arbeitsentgelt; v. 30. 9. 2008 - B 4 AS 57/07 R zu Zinsgutschriften aus Schonvermögen) geteilte sog. modifizierte Zuflusstheorie: Einkommen ist alles, was jemand in der Bedarfszeit wertmäßig dazuerhält, und Vermögen das, was er in der Bedarfszeit bereits hat. Mittel, die der Hilfesuchende (erst) in der Bedarfszeit erhält, sind als Zufluss Einkommen. Mittel, die der Hilfesuchende früher als Einkommen erhalten hat, sind...