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Reiserecht | Ausgleichsanspruch wegen Verspätung von Flügen
Fluggäste, die ihr Endziel frühestens drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreichen, können ebenso wie Fluggäste annullierter Flüge von der Fluggesellschaft eine pauschale Ausgleichszahlung verlangen, es sei denn, die Verspätung geht auf außergewöhnliche Umstände zurück. Ein bei einem Flugzeug aufgetretenes technisches Problem kann i. d. R. nicht als außergewöhnlicher Umstand angesehen werden.
Der EuGH präzisiert damit die Ansprüche, die Fluggästen eines verspäteten Flugs nach der Gemeinschaftsverordnung über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste gegen die Fluggesellschaft zustehen. Diese Verordnung sieht vor, dass Fluggäste bei Annullierung eines Flugs eine pauschale Ausgleichszahlung in Höhe von 250 bis 600 € erhalten können. Dagegen sieht die Verordnun...