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Einkommensteuer | Degressive Abschreibung auch für Auslandsimmobilien
Der entschieden, dass grds. auch eine im EU-Ausland vermietete Immobilie degressiv abgeschrieben werden kann. Eine anderslautende nationale Vorschrift ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Des Weiteren hat der EuGH die Europarechtswidrigkeit der deutschen Vorschrift für Auslandsverluste (§ 2a Abs. 1 EStG a. F.) bestätigt. Nach den Bestimmungen des deutschen Einkommensteuergesetzes in der in den Jahren 1997 bis 2003 gültigen Fassung können Verluste aus der Vermietung einer in Deutschland belegenen Immobilie in vollem Umfang im Jahr der Entstehung des Verlusts berücksichtigt werden. Dagegen können Verluste aus der Vermietung einer ausländischen Immobilie nur von späteren positiven Einkünften aus der Vermietung dieser Immobilie in Abzug gebracht werden (§ 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a EStG). Des Weiteren kann gem. § 7 Abs. 5 EStG unter den dort gena...