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FG München Urteil v. - 7 K 1731/0

Gesetze: EStG § 18

Liebhaberei bei nebenberuflich ausgeübter künstlerischer Tätigkeit

Leitsatz

1. Eine nebenberuflich ausgeübte künstlerische Tätigkeit ist als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei anzusehen, wenn der Stpfl über Jahre hinweg Verluste erzielt, nur an wenigen Ausstellungen teilnimmt und auch ansonsten keine Bemühungen nachgewiesen werden, dass aktiv nach Absatzmöglichkeiten gesucht worden ist.

2. Hat das Finanzamt in der Anlaufphase der künstlerischen Betätigung die Verluste anerkannt und ist in einem Jahr innerhalb der Anlaufphase ein Gewinn enstanden, so ist auch dieser Gewinn steuerlich zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
TAAAD-32406

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