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Die 183-Tage-Regelung im Rahmen der neuen OECD-Kommentierung
Bei grenzüberschreitenden Mitarbeiterentsendungen ist regelmäßig zu prüfen, in welchem Land die Vergütung des Mitarbeiters zu versteuern ist. Antworten auf diese Frage findet man regelmäßig im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), sofern Deutschland mit dem entsprechenden ausländischen Staat ein DBA abgeschlossen hat. Eine wichtige Hilfe bei der Auslegung der DBA-Regelungen ist das OECD-Musterabkommen (OECD-MA) und der dazugehörige OECD-Musterkommentar (OECD-MK). Die Besteuerung von Arbeitnehmereinkünften ist in Art. 15 OECD-MA geregelt. Am hat der Rat der OECD die Neufassung des OECD-MA und OECD-MK verabschiedet. Der OECD-MK beinhaltet nun im Hinblick auf Art. 15 OECD-MA eine Konkretisierung der sogenannten 183-Tage-Regelung, die mit entsprechenden Beispiel ergänzt wird. Diese Neukommentierung führt aus deutscher Sicht zu einem Auslegungskonflikt im Vergleich zur Auffassung der Finanzverwaltung ( Der folgende Beitrag erläutert ausführlich den Auslegungskonflikt und sich daraus ergebende Probleme für die Praxis.
I. Besteuerungsrecht gemäß Art. 15 OECD-MA
Gemäß Art. 15 Abs. 1 OECD-MA hat grundsätzlich der Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit (Tätigkeitsortprinzi...