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Règles de sous-capitalisation – Die Thin-Cap-Regeln in Frankreich
Durch die EuGH Entscheidung in der Rechtssache Lankhorst-Hohorst waren zahlreiche europäische Staaten dazu gezwungen ihre Normen zur Gesellschafterfremdfinanzierung zu ändern. Frankreich führte zu diesem Zweck ein bis dato völlig neues Regelungskonzept im Art. 212 CGI ein, welches im folgenden Aufsatz dargestellt wird.
I. Regelung in der Gesetzessystematik
Bei der Prüfung, ob Zinsaufwendungen zum steuerlichen Abzug in Frankreich zugelassen werden, bildet der Art. 212 CGI nur einen Teilaspekt. Vor der Anwendung des Art. 212 CGI muss im ersten Schritt festgestellt werden, ob es sich bei den in Frage stehenden Zinszahlungen um Gesellschafterdarlehen handelt. Ist dies nicht der Fall, können die Zinsen grundsätzlich steuerlich in Form von Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Handelt es sich hingegen um Gesellschafterdarlehen, wird im zweiten Schritt ein Angemessenheitstest durchgeführt. Sind die Zinszahlungen unangemessen, werden sie in verdeckte Gewinnausschüttungen umqualifiziert. Verdeckte Gewinnausschüttungen sind steuerlich nicht abzugsfähig. Damit verlieren die Zinszahlungen ihren Charakter als Betriebsausgaben und können den Gewinn nicht mehr minde...