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Einkommensteuer | Kindergeldberechtigung bei freiwilligem Haushaltswechsel des Kindes
Ist ein Kind getrennt lebender Eltern auf eigenen Entschluss von dem Haushalt eines Elternteils in den Haushalt des anderen Elternteils umgezogen, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass der andere Elternteil – auch wenn er nicht sorgeberechtigt ist – das Kind i. S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG in seinen Haushalt aufgenommen hat, wenn das Kind seit mehr als drei Monaten dort lebt und eine Rückkehr in den Haushalt des sorgeberechtigten Elternteils nicht von vornherein feststeht (Bezug: § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG).
Praxishinweise: Erfüllen mehrere Personen die Voraussetzungen für das Kindergeld, so wird dieses an die Person gezahlt, die das Kind in ihren Haushalt aufgenommen hat (§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG). Eine Haushaltsaufnahme liegt dort vor, wo das Kind wohnt, versorgt und betreut wird (Obhutsverhältnis). Es ist also nach den tatsächlichen ...