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Einkommensteuer | Darlegung der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer leerstehenden nicht marktgerechten Immobilie
(1) Zeigt sich aufgrund bislang vergeblicher Vermietungsbemühungen, dass für das Objekt, so wie es baulich gestaltet ist, kein Markt besteht und die Immobilie deshalb nicht vermietbar ist, so muss der Stpfl. – will er seine fortbestehende Vermietungsabsicht belegen – zielgerichtet darauf hinwirken, unter Umständen auch durch bauliche Umgestaltungen einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen. (2) Bleibt er untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht dieses Verhalten gegen den endgültigen Entschluss zu vermieten oder – sollte er bei seinen bisherigen, vergeblichen Vermietungsbemühungen mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt haben – für deren Aufgabe (Bezug: § 9 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Praxishinweise: Vorab entstandene Werbungskosten liegen vor, wenn ein ...