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BFH 07.10.2009 VII R 45/07, NWB 48/2009 S. 3705

Berufsrecht | Keine Zulassung zur Steuerberaterprüfung bei nicht abgeschlossener Berufsausbildung

Wer keine abgeschlossene Berufsausbildung erhalten hat, kann zur Steuerberaterprüfung auch dann nicht zugelassen werden, wenn er durch seine in praktischer Berufstätigkeit erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen über eine für die Prüfung und die spätere Tätigkeit als Steuerberater ausreichende „Vorbildung” verfügt.

Anmerkung:

Ein Bewerber mit abgebrochenem Hochschulstudium kann die Zulassung zur Steuerberaterprüfung nicht etwa deshalb beanspruchen, weil er während seines rechtswissenschaftlichen Studiums an Übungen teilgenommen hat, die erfolgreiche Teilnahme daran überprüft und aufgrund dieser Umstände von der Universität ein Bestehen einer Orientierungs- und Zwischenprüfung bescheinigt worden ist.