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FG Rheinland-Pfalz 23.09.2009 2 K 1025/08, NWB 48/2009 S. 3700

Lohnsteuer | Aufwendungen für einen Spanisch-Sprachkurs in Mexico

Mit Urteil v. 23. 9. 2009 zur Einkommensteuer 2005 hat das FG Rheinland-Pfalz zu der häufig vorkommenden Frage Stellung genommen, ob bzw. unter welchen Umständen Aufwendungen für Sprachkurse/Sprachreisen steuerlich als Werbungskosten berücksichtigungsfähig sein können. – Der Kläger ist als Steward bei einer Fluglinie angestellt und strebte die Position eines Chefstewards (Purser) an. Das Anforderungsprofil eines Chefstewards setzt neben Englisch die Beherrschung einer weiteren Fremdsprache voraus. In der Zeit vom 31. 3. bis zum 13. 4. 2005 belegte der Kläger im Rahmen eines Bildungsurlaubs einen Spanisch-Kurs an einer Sprachschule in Mexico und machte dafür Aufwendungen in Höhe von 218,10 € und 480 € geltend, die vom beklagten Finanzamt nicht anerkannt wurden. Seine Klage war vollumfänglic...