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BFH 25.06.2009 IX R 54/08, NWB 48/2009 S. 3698

Einkommensteuer | Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrlangem Leerstand eines Gebäudes

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Zeigt sich aufgrund bislang vergeblicher Vermietungsbemühungen, dass für das Objekt, so wie es baulich gestaltet ist, kein Markt besteht und die Immobilie deshalb nicht vermietbar ist, muss der Steuerpflichtige – will er seine fortbestehende Vermietungsabsicht belegen – zielgerichtet darauf hinwirken, unter Umständen auch durch bauliche Umgestaltungen einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen. (2) Bleibt er untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht dieses Verhalten gegen den endgültigen Entschluss zu vermieten oder – sollte er bei seinen bisherigen, vergeblichen Vermietungsbemühungen mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt haben – für deren Aufgabe.

Anmerkung:

Unausgesprochen wendet der ...BStBl 2005 II S. 336BStBl 2000 II S. 674