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NWB BB 12/2009 S. 374

Lehmann-Pleite: Verjährung droht, daher Ansprüche sichern

Mandanten, die Ansprüche an die Lehman-Bank haben, müssen sich beeilen, wenn sie diese geltend machen wollen. Denn die Ansprüche auf Schadensersatz verjähren drei Jahre nach dem Kauf der Zertifikate. Für eine Großzahl dieser Papiere läuft die Frist bereits Mitte Januar 2010 ab. Betroffen hiervon sind insbesondere Mandanten, die über eine Sparkasse gekauft haben. Die Ansprüche anderer Geschäftsbanken verjähren üblicherweise zwischen Februar und April.

Informieren Sie betroffene Mandanten darüber, dass sie einen Mahnbescheid erwirken bzw. Klage einreichen müssen, wenn sie die Verjährung verhindern wollen.