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Die Pensionsrückstellung nach BilMoG als Ratingrisiko
Ende der Einheitsbilanz führt bei Mandanten zu höheren Kosten
Die Pensionszusage war in der Vergangenheit ein häufig verwendetes Gestaltungsmittel, um entweder Führungskräfte an die Firma zu binden oder Steuern zu sparen. Durch Ansammlung einer Pensionsrückstellung konnte selbst bei vorhandenen Rückdeckungsversicherungen eine langfristige Steuerstundung erreicht werden. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) haben die Regelungen für Pensionsrückstellungen erhebliche Änderungen erfahren. Ziel war eine Annäherung an die IFRS. Der für die Steuerbilanz maßgebliche § 6a EStG wurde jedoch nicht angepasst. Folglich wird die Handelsbilanz ab Anwendung des BilMoG deutliche Änderungen in den Pensionsrückstellungen aufweisen. Diese sind bei der Durchführung eines qualifizierten Ratings zu berücksichtigen, z. B. hinsichtlich der Anwendung der Übergangsregelungen und eventueller stiller Lasten. Neben der Darstellung der bisherigen Grundlagen der Berechnung der Pensionsrückstellung werden die Änderungen durch das BilMoG dargestellt und den geltenden Regelungen in den IFRS gegenübergestellt. Letztendlich wird die Auswirkung auf die Bilanz und damit auch das Rating analysiert.