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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 15 K 3701/07 Kg EFG 2009 S. 2044 Nr. 24

Gesetze: EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2, AufenthG § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, AufenthG § 81 Abs. 3 Satz 1, GG Art. 3 Abs. 1

Anspruch eines Ausländers auf Kindergeld nach § 62 Abs. 2 des EStG

Leitsatz

  1. § 62 Abs. 2 Nr. 2 EStG i. d. F. vom macht die Gewährung des Kindergeldes an nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer davon abhängig, dass der Betroffene die Aufenthaltserlaubnis tatsächlich besitzt.

  2. Der bloße Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis begründet noch keinen Kindergeldanspruch. Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

  3. Aus der Rechtsnatur der dem Ausländer erteilten Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG, ausweislich der sein Aufenthalt bis zur Entscheidung über den gestellten Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels als erlaubt gilt, lässt sich kein anderes Ergebnis ableiten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 281 Nr. 5
EFG 2009 S. 2044 Nr. 24
MAAAD-31808

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