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EuGH  - C-397/09 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: RL 2003/49/EG Art 1 Abs 1, RL 2003/49/EG Art 1 Abs 10, RL 2003/49/EG Art 3 Buchst b

Rechtsfrage

1. Steht Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2003/49/EG einer Regelung entgegen, wonach die von einem Unternehmen eines Mitgliedstaates an ein verbundenes Unternehmen eines anderen Mitgliedstaates gezahlten Darlehenszinsen bei dem erstgenannten Unternehmen der Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer hinzugerechnet werden?

2. Falls die erste Frage bejaht wird: Ist Art. 1 Abs. 10 der Richtlinie 2003/49/EG dahin auszulegen, dass es den Mitgliedstaaten auch dann freisteht, die Richtlinie nicht anzuwenden, wenn die in Art. 3 Buchst. b der Richtlinie 2003/49/EG genannten Voraussetzungen für das Vorliegen eines verbundenen Unternehmens zum Zeitpunkt der Zinszahlung noch nicht während eines ununterbrochenen Zeitraums von mindestens zwei Jahren erfüllt waren? - Können sich die Mitgliedstaaten in diesem Fall gegenüber dem zahlenden Unternehmen unmittelbar auf Art. 1 Abs. 10 der Richtlinie 2003/49/EG berufen?

Dauerschuldzinsen; Gewerbesteuer; Hinzurechnung; Zinsen

Fundstelle(n):
FAAAD-31712

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