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BBK Nr. 22 vom Seite 1119

Unternehmensbewertung im Rahmen der Erbschaftsteuerreform

Unternehmensnachfolge

Klaus Wenzel und und Andreas Hoffmann

Mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG) wurde das in der Praxis umstrittene und zum Teil abgelehnte Stuttgarter Verfahren abgeschafft. Für die Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften werden nun verschiedene Bewertungsverfahren vom Gesetzgeber zugelassen. Der nachfolgende Beitrag stellt die alternativen Bewertungsverfahren dar und zeigt, inwieweit diese zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können.

I. Vorbemerkungen

Das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG) wurde am vom Bundestag verabschiedet. [i]Viskorf, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, BewG (Auszug), Kommentar, Herne 2010, 3. Auflage.Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte am , so dass das ErbStRG ab 2009 anzuwenden ist. Die Erbschaftsteuerreform hat zu weitreichenden Änderungen bei der Bewertung von Unternehmen – insbesondere in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft – im Erbfall/Schenkungsfall geführt. Das so genannte Stuttgarter Verfahren wurde abgeschafft; hingegen wurde das vereinfachte Ertragswertverfahren eingeführt. Daneben lässt der Gesetzgeber weitere anerkannte Bewertungsverfahren zu. Die Verfahren können zu unterschiedlichen Wertergebnissen führen, was zum Teil erheblichen Einfluss auf die Steuerschuld des Steuerpflichtigen hab...