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NWB direkt Nr. 47 vom Seite 1179

Bürgerentlastungsgesetz

Durch das neue Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung werden ab dem die tatsächlichen Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Mit dem gleichen Gesetz wurde auch die durch § 20 UStG festgelegte Umsatzgrenze für Unternehmer bundesweit von 250.000 € auf 500.000 € angehoben.

Wie kam es zum Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung?

[i] BVerfG, Beschluss v. 13. 2. 2008 - 2 BvL 1/06 NWB AAAAC-75760Das BVerfG hat mit Beschlüssen v. - 2 BvL 1/06 und 2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05 festgestellt, dass die Vorschriften des § 10 EStG zum Umfang der steuerlichen Berücksichtigung von Beiträgen zugunsten einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, da sie nicht die volle steuerliche Abziehbarkeit der Beiträge zur sozialhilfegleichen [i]BVerfG, Beschluss v. 13. 2. 2008 - 2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05 NWB UAAAC-75762Kranken- und Pflegeversorgung des Steuerpflichtigen und seiner Familie gewährleisten. Im Beschluss 2 BvL 1/06 hat das BVerfG ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Grundaussage für privat und gesetzlich Krankenversicherte gleichermaßen gelten.

Übrigens

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