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NWB Nr. 47 vom Seite 3635

Entfernungspauschale: Was ist absetzbar?

Dipl.-Finanzwirt (FH) Martin Hilbertz

Hintergrund

[i]BMF, Schreiben v. 31. 8. 2009, BStBl 2009 I S. 891; Harder-Buschner, NWB 40/2009 S. 3102Nach dem Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vom sind rückwirkend seit 2007 Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeits- bzw. Betriebsstätte wieder ab dem ersten Entfernungskilometer abziehbar.

Aktuelles zu den absetzbaren Aufwendungen:

  • [i]UnfallkostenUnstreitig ist, dass Unfallkosten, die auf einer Fahrt zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte oder auf einer zu berücksichtigenden Familienheimfahrt entstehen, als außergewöhnliche Aufwendungen im Rahmen der allgemeinen Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG weiterhin neben der Entfernungspauschale zu berücksichtigen sind.

  • [i]Aufwendungen infolge DiebstahlsAufwendungen infolge eines Diebstahls sind nach der im o. g. BMF-Schreiben dargestellten Verwaltungsmeinung durch die Entfernungspauschale abgegolten. In der Versagung des Werbungskostenabzugs für Aufwendungen infolge eines Diebstahls sieht der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BDL, Pressemitteilung v. ) eine Ungleichbehandlung dieser Aufwendungen mit Unfallkosten. Der Verband empfiehlt, bei Diebstahl des Fahrzeugs während der A...BStBl 2007 II S. 762