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Einkommensteuer | Keine Ansparabschreibung nach § 7g EStG a. F. für Freiberufler im Jahr 2007
Nach dem ist es nicht ernstlich zweifelhaft, dass Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbständiger Arbeit für 2007 keine Ansparabschreibung nach § 7g EStG a. F. geltend machen können, sondern – bei Einhaltung der in § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a und c EStG n. F. genannten Größenmerkmale – den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG n. F.
Die Änderung des § 7g EStG von der Ansparabschreibung zum Investitionsabzugsbetrag hatte jedenfalls für die ihren Gewinn meist durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelnden Freiberufler eine Schlechterstellung zur Folge. Denn gab es früher für Gewerbebetriebe eine Vermögensgrenze, die nicht überschritten werden durfte, um die Steuervergünstigung zu erhalten, galt diese Voraussetzung bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG als erfüllt (§ 7g Abs. 2 Nr. 1a EStG a. F.). Mit de...BStBl 2000 II S. 498