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StuB Nr. 21 vom Seite 821

Anwendung des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG bei Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen

Der BFH hat mit Urteil vom – I R 52/08 (BStBl II S. 647 = Kurzinfo StuB 2009 S. 279) entschieden, dass Teilwertabschreibungen auf eigenkapitalersetzende Darlehen keine Gewinnminderungen i. S. des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG 2002 darstellen. § 8b Abs. 3 KStG 2002 erfasse ausschließlich substanzbezogene Wertminderungen des Anteils. Bei kapitalersetzenden Darlehen handele es sich dagegen um eigenständige Schuldverhältnisse, die von der Beteiligung als solche unbeschadet ihrer gesellschaftlichen Veranlassung zu unterscheiden seien.

Dieses Urteil ist zwischenzeitlich im Bundessteuerblatt mit dem Zusatz veröffentlicht worden, dass zur steuerlichen Behandlung von Teilwertabschreibungen auf Darlehen an verbundene ausländische Unternehmen und zur Anwendung des § 3c Abs. 2 EStG im Rahmen eines gesonderten BMF-Schreibens Stellung genommen werden soll.

Bis zur Veröffentlichung des angekündigten BMF-Schreibens ist wie folgt zu verfahren und die zurückgestellte Bearbeitung von einschlägigen Fällen – soweit möglich – wieder aufzunehmen:

  1. Fälle des § 3c Abs. 2 EStG sind weiterhin aufzugreifen und bis zum Ergehen des BMF-Schreibens offen zu halten (auf die Kurzinfo der OFD Rheinland ESt 57/2007, aktualisiert am wird ergänzend hingewiesen).

  2. Fälle,...