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BFH 25.06.2009 IX R 56/08, StuB 21/2009 S. 824

Klagebefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft

(1) Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Verfahren über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Bemessungsgrundlagen für Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz und für Absetzungen für Abnutzung nicht klagebefugt. (2) Das FG kann die Zulassung der Revision wirksam auf die Zulässigkeit der Klage beschränken (Bezug: § 33 Abs. 1, § 164 Abs. 2, § 179 Abs. 2 Satz 1, § 180 Abs. 1, § 180 Abs. 2 AO; § 48, § 57, § 59, §§ 97 bis 99 FGO; § 59 ZPO).

Praxishinweise: Beteiligtenfähig (§ 57 FGO) und damit auch klagebefugt ist, wer steuerrechtsfähig ist. Der Beteiligte muss also einen Steuertatbestand verwirklichen. Ist dies nicht der Fall, so sind im Rahmen eines Feststellungsverfahrens nur die Feststellungsbeteiligten steuerrechts- und damit beteiligtenfähig. Da die Feststellung der Bemessungsgrundlagen für So...