Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KSR Nr. 11 vom Seite 10

Besteuerung von Kapitallebensversicherungen

BMF-Schreiben zu den Neuregelungen ab 2009

Robert Kracht

Die Umstellung auf die Abgeltungsteuer ab dem betrifft Kapitallebensversicherungen insbesondere durch den pauschalen Tarif von 25 % und die erstmalige steuerliche Erfassung des Verkaufs einer gebrauchten Police. Über das JStG 2009 kam es zu Verschärfungen, die insbesondere Verträge mit ausländischen Versicherungsunternehmen betreffen. Das BMF hat daher den Anwendungserlass von 2005 komplett überarbeitet, der insbesondere für nach 2004 abgeschlossene Policen gilt. Nachfolgend die wichtigsten geänderten Eckpunkte mit praktischer Bedeutung.

Grundsätze

Die strikte Trennung zwischen vor 2005 (Altpolice) und nach 2004 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungsverträgen (Neupolice) bleibt erhalten. Altpolicen behalten ihre Steuerfreiheit (§ 52 Abs. 36 Satz 5 EStG). Sofern eine schädliche Verwendung vorliegt, unterliegen die (außer-)rechnungsmäßigen Zinsen im Falle von Kündigung oder Fälligkeit der Abgeltungsteuer. Beim Verkauf gilt die Differenz zwischen Erlös und Prämiensummen als Einnahme gem. § 20 Abs. 2 Nr. 6 EStG. Bei Fälligkeit, Verkauf oder Kündigung von Neupolicen liegen stets Kapitaleinnahmen vor. Sofern die beiden Kriterien Mindestlaufzeit 12+ und Alter 60+ eingehalten werden, wird bei ...