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Die Steuerbefreiung von Kunstgegenständen
Ein Überblick nach altem und neuem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz
Nachdem das NWB GAAAC-36599 dem Gesetzgeber aufgegeben hatte, das alte, zum Teil verfassungswidrige ErbStG bis spätestens zum zu ändern, ist dies Ende 2008 noch gerade fristgerecht geschehen: Nach zweijähriger kontroverser Diskussion ist das bis zuletzt umstrittene „Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG)” v. schließlich in der letzten Nummer des Bundesgesetzblattes (BGBl 2008 I vom , S. 3018 ff.) veröffentlicht worden, um bereits am nächsten Tag () in Kraft zu treten. Es handelt sich um ein umfangreiches Artikelgesetz (ca. 70 Seiten), mit dem insbesondere das BewG und das ErbStG geändert worden sind. In diesem Beitrag soll ein Überblick über die zentrale Vorschrift für die Befreiung von Kunstgegenständen und Kunstsammlungen von der Erbschaft- und Schenkungsteuer (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) gegeben werden.
I. Die Steuerbefreiung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG
Die Steuerbefreiung hat eine große Bedeutung für Kunstsammler und deren Erben, dennoch hat sich die Rechtsprechung mit ihr vergleichsweise wenig beschäftigt. Detailfragen und -antworten ergeben sich daher überwiegend aus den Erlassen der Finanzverwaltung (insbesondere Erbschaftsteuer-Richtlinien 2003, ErbStR) und der einschlägigen Kommentierung (z. B. Troll, ErbStG-Komm...