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BBK 21/2009 S. 1035

Entwurf eines BMF-Schreibens zum Maßgeblichkeitsgrundsatz nach dem BilMoG

Durch das BilMoG ist die umgekehrte Maßgeblichkeit entfallen. Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG darf das Betriebsvermögen in der Steuerbilanz abweichend von den handelsrechtlichen Grundsätzen angesetzt werden, wenn ein anderer Ansatz im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts gewählt wird oder gewählt wurde. Die Ausübung steuerlicher Wahlrechte wird durch § 5 Abs. 1 Sätze 2 und 3 HGB i. d. F. des BilMoG an bestimmte Dokumentationspflichten geknüpft. Unklar blieb, ob die eigenständige Ausübung steuerlicher Wahlrechte, unabhängig von der Handelsbilanz, möglich ist .

Das BMF hat jetzt hierzu den Entwurf eines BMF-Schreibens vorgelegt. [i]Steuerliche Wahlrechte unabhängig von der HandelsbilanzDanach sollen steuerliche Wahlrechte unabhängig vom handelsrechtlichen Wertansatz ausgeübt werden können . Die Ausübung des steuerlichen Wahlrechts ...