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Arbeitshilfe Oktober 2009

Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein sog. Erststudium – Mustereinspruch

Mit Urteil vom hat der Bundesfinanzhof erneut Stellung zur Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Studium genommen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung steht das seit 2004 geltende Abzugsverbot nach § 12 Nr. 5 EStG der Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein Erststudium nicht entgegen, wenn diese Aufwendungen beruflich veranlasst sind und dem Studium eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgegangen ist.

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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