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BFH 23.07.2009 V R 93/07, NWB 45/2009 S. 3476

Umsatzsteuer | Steuerbefreiung von Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Leistungen, die ein Verein aufgrund eines nach § 5a Abs. 2 ZDG abgeschlossenen Vertrags erbringt und die dazu dienen, dass Zivildienstleistende für amtliche Beschäftigungsstellen im sozialen Bereich tätig sind, können nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der 6. EG-RL als eng mit der Sozialfürsorge und sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen steuerfrei sein. (2) Derartige Leistungen können auch dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG unterliegen.

Anmerkung:

Kläger in der nach Klageabweisung durch das Finanzgericht zurückgewiesenen Sache ist ein gemeinnütziges diakonisches Kirchenwerk in der Rechtsform eines Vereins, der u. a. gegen kostenersetzendes Pauschalentgelt im Auftrag und Namen des Bundesamts für Zivildienst den Einsatz ...