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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 2 K 1053/2008

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 3

Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze aus der Pferdepensionshaltung

Leitsatz

Für das Einstellen und Betreuen von Reitpferden, die nicht für Zwecke der Landwirtschaft, sondern im Rahmen von Sport und Freizeit genutzt werden, kommt der ermäßigte Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG nicht in Betracht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
XAAAD-30841

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