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IWB Nr. 20 vom Seite 981

EU-Kommission schlägt einfachere Regelung von Erbsachen mit Auslandsbezug vor

Die EU-Kommission hat am (IP/09/1508) einen Vorschlag angenommen, durch den die Abwicklung von Nachlasssachen mit Auslandsbezug in der EU erheblich vereinfacht werden soll. Der Vorschlag enthält gemeinsame Vorschriften, mit deren Hilfe sich die zuständige Behörde und das auf den gesamten Nachlass anwendbare Recht unabhängig von der Belegenheit der Nachlassgegenstände leicht ermitteln lassen. Nutznießer dieser Vorschriften sind die Bürger. Die Verordnung stärkt nicht nur die Rechte der Erben, Vermächtnisnehmer und sonstigen Beteiligten, sondern gibt dem Erblasser auch Gelegenheit, seinen Nachlass besser zu regeln, indem sie ihm die Wahl des Rechts überlässt, nach dem der Übergang des Nachlasses vonstatten gehen soll. Die Kommission schlägt auch die Einführung eines europäischen Nachlasszeugnisses vor, das Erben und Nachlassverwaltern überall in der Union den problemlosen Nachweis ihrer Rechtsstellung ermöglichen soll.

Jedes Jahr fallen in der EU 450.000 neue internationale Erbrechtsfälle an, bei denen es um ein geschätztes Vermögen von insgesamt mehr als 120 Mrd. € geht. Die Rechtsvorschriften, die dabei zum Zuge kommen, sind äußerst kom...