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Riester-Rente und europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit
, EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland
Der EuGH hat im Rahmen einer Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission nach Art. 226 EG festgestellt, dass Deutschland durch die Einführung und Beibehaltung der Vorschriften zur ergänzenden Altersvorsorge (Anm. sog. Riester-Rente) in den §§ 79 bis 99 EStG gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 39 EG und Art. 7 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 1612/68 v. über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft sowie aus Art. 18 EG verstoßen hat, soweit diese Vorschriften
Grenzarbeitnehmern und deren Ehegatten die Altersvorsorgezulage verweigern, falls sie in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind,
Grenzarbeitnehmern nicht gestatten, das geförderte Kapital für die Anschaffung oder Herstellung einer zu eigenen Wohnzwecken dienenden Wohnung zu verwenden, falls diese nicht in Deutschland belegen ist, und
vorsehen, dass die Zulage bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland zurückzuzahlen ist.
I. Ausgangslage
Das Verfahren betrifft allein die Situation der Grenzarbeitnehmer, deren Einkommen nac...