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IWB Nr. 20 vom Seite 1013 Fach 11a Seite 1270

Riester-Rente und europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit

Mit Anmerkung von Prof. Dr. Gerhard Ring

, EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland

Entscheidung

Der EuGH hat im Rahmen einer Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission nach Art. 226 EG festgestellt, dass Deutschland durch die Einführung und Beibehaltung der Vorschriften zur ergänzenden Altersvorsorge (Anm. sog. Riester-Rente) in den §§ 79 bis 99 EStG gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 39 EG und Art. 7 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 1612/68 v. über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft sowie aus Art. 18 EG verstoßen hat, soweit diese Vorschriften

  • Grenzarbeitnehmern und deren Ehegatten die Altersvorsorgezulage verweigern, falls sie in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind,

  • Grenzarbeitnehmern nicht gestatten, das geförderte Kapital für die Anschaffung oder Herstellung einer zu eigenen Wohnzwecken dienenden Wohnung zu verwenden, falls diese nicht in Deutschland belegen ist, und

  • vorsehen, dass die Zulage bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland zurückzuzahlen ist.

I. Ausgangslage

Das Verfahren betrifft allein die Situation der Grenzarbeitnehmer, deren Einkommen nac...