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NWB Nr. 44 vom Seite 3391

Das neue Recht der technischen Schutzrechte

Dr. Ingo Böhringer

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite ▪▪▪Der Bundestag hat seine Arbeit an der Weiterentwicklung des gewerblichen Rechtsschutzes mit dem Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts v. abgeschlossen (BGBl 2009 I S. 2521). Über den Gesetzestitel hinaus hat diese jüngste Novellierung auch Änderungen bei anderen gewerblichen Schutzrechten und im Arbeitnehmererfindungsrecht gebracht.

Gesetzesänderungen

[i]Straffung der VerfahrenDas Gesetz strafft die Verfahren in Patentsachen vor dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof durch Einführung eines qualifizierten Hinweises des Patentgerichts an die Parteien und die Beschränkung des Berufungsverfahrens vor dem BGH auf eine reine Rechtmäßigkeitskontrolle.

[i]Neue GebührenregelungenDie Amtsgebühren wurden vor allem im Patenterteilungsverfahren neu geregelt. Entscheidend für die Höhe der Anmeldegebühr ist jetzt die Anzahl der angemeldeten Patentansprüche; Anmeldungen in elektronischer Form sind günstiger als solche in Schriftform.

Im Gesetz über Arbeitnehmererfindungen wurde vor allem das Verfahren der Inanspruchnahme von Diensterfindungen durch den Arbeitgeber verschlankt.

[i]Verschlankung des GesetzesDurchgängig hat der Gesetzgeber überflüssige oder überholte Bestimmungen gestrichen. Das Patentrechtsmodernisierungsgesetz ist am in Kraft getreten. Weite...