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Track 22 | Sponsoring: Aufwendungen für eine Regatta-Begleitfahrt als Betriebsausgaben?
Beim BFH ist folgende Frage anhängig: Sind Aufwendungen für eine Regatta-Begleitfahrt während der „Kieler Woche”, an der Kunden und Geschäftsfreunde sowie Vertriebsmitarbeiter teilgenommen haben, als Betriebsausgaben abzugsfähig?
Unter dem Aktenzeichen IV R 25/09 muss sich der BFH mit dem Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG befassen. Danach dürfen den Gewinn nicht mindern die Aufwendungen für Jagd und Fischerei, für Segel- oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen.
Ein Unternehmen hatte während der „Kieler Woche” mit rund 50 Geschäftspartnern, Kunden und Vertriebsmitarbeitern eine Regatta-Begleitfahrt auf einem historischen Dreimastschoner durchgeführt. Die Kosten betrugen 12.700 €. Das Unternehmen berief sich auf die so genannten VIP-Logen-Erlasse der Finanzverwaltung und wollte rund 7.300 € gewinnmindernd berücksichtigt haben. Dies lehnte das Finanzgericht Schleswig-Holstein ab und stützte sich dabei auf das gesetzliche Abzugsverbot.
Ich kann gut verstehen: Die Unternehmen an der Küste ärgert es, wenn Regatta-Begleitfahrten anders behandelt werden als...