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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 11 | Digitale Betriebsprüfung: Kein Zugriff auf freiwillige elektronische Aufzeichnungen

Der BFH hat eine Grundsatzentscheidung zum neuen Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung (§ 147 Abs. 6 AO) getroffen. Das Finanzamt kann hiernach keinen Zugriff auf Daten von gesetzlich nicht vorgeschriebenen elektronischen Aufzeichnungen verlangen.

Kontrovers diskutiert wird in der NWB Community die Grundsatzentscheidung des BFH zum neuen Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung. Das Finanzamt kann danach keinen Zugriff verlangen auf Daten von gesetzlich nicht vorgeschriebenen elektronischen Aufzeichnungen.

Seit 2002 haben die Prüfungsdienste der Steuerverwaltung das Recht, Einsicht zu nehmen in elektronisch geführte Daten und Aufzeichnungen und diese maschinell auszuwerten. Die Prüfer sollen so in die Lage versetzt werden, sehr große Datenmengen mit überschaubarem Aufwand innerhalb vergleichsweise kurzer Zeit effektiv zu überprüfen.

Im Streitfall ging es um eine Freiberufler-Sozietät, die ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermittelte. Die Sozietät hatte sich während einer Außenprüfung geweigert, dem Prüfer Einsicht in die von ihr freiwillig erstellte elektronische Bestandsbuchhaltung zu gewähren. Zu Recht, wie der BFH nun entschied.

Der BF...