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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 03 | Doppelte Haushaltsführung: Wegverlegung des Lebensmittelpunktes vom Arbeitsort

Der BFH hatte seine langjährige ständige Rechtsprechung zu den sog. Wegverlegungsfällen in zwei Urteilen geändert. Im Vorgriff auf ein angekündigtes BMF-Schreiben nimmt die OFD Münster nun zu den Folgen der geänderten Rechtsprechung Stellung.

In der August-Ausgabe 2009 hatten wir Sie über zwei positive BFH-Urteile zur doppelten Haushaltsführung informiert. Die Münchener Richter haben ihre Rechtsprechung in sogenannten Wegverlegungsfällen zu Gunsten betroffener Steuerzahler geändert.

Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung kann danach auch vorliegen, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt. Begründet er anschließend in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können, dann sind die Kosten steuerlich abzugsfähig.

Im Vorgriff auf ein angekündigtes BMF-Schreiben hat jetzt die OFD Münster zu den Folgen der geänderten Rechtsprechung Stellung genommen. Die Finanzverwaltung akzeptiert grundsätzlich die neue BFH-Rechtsprechung.

Eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsfü...