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Doppelbesteuerung | Besteuerungsrecht für Einkünfte aus Genussscheinen nach Art. 11 Abs. 2 DBA Österreich
▶ Urteil: (1) Ausschüttungen auf Genussscheine, die mit einer gewinnabhängigen Festverzinsung verbunden sind, jedoch keinen Anspruch auf Beteiligung am Liquidationserlös der emittierenden Bank einräumen, stellen Einkünfte aus Rechten oder Forderungen mit Gewinnbeteiligung i. S. des Art. 11 Abs. 2 DBA Österreich dar. (2) Im Rahmen eines Freistellungs- bzw. Erstattungsverfahrens nach § 50d EStG gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern können nur die in § 50d EStG ausdrücklich genannten Entlastungsgründe vorgebracht werden (EFG 2009 S. 1437).
▶ Hinweis: Streitig war, ob der Klin., einer in Österreich ansässigen Bank, die auf ihre Einkünfte aus drei Genussscheinen einer inländischen Bank einbehaltene Quellensteuer nach § 50d EStG i. V. m. dem DBA Österreich zu erstatten ist. Nach Auffassung des FG war Deutschland jedoch nach dem Zinsartikel im DBA Österreich berechtigt, Quellensteuer zu erheben....