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IWB Nr. 19 vom Seite 932

EU-Kommission schlägt Maßnahmen für eine einheitliche Reaktion auf Karussellbetrug in bestimmten Sektoren vor

Als Reaktion auf neue, besorgniserregende Betrugsformen, die in mehreren Mitgliedstaaten gemeldet werden, hat die EU-Kommission am (IP/09/1376) einen Vorschlag für eine fakultative befristete Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens auf Lieferungen bestimmter Gegenstände und Dienstleistungen angenommen, damit die Mitgliedstaaten in der gesamten EU einheitlich gegen Karussellbetrug vorgehen können. Es geht dabei insbesondere um Zertifikate für Treibhausgasemissionen, bei denen es im vergangenen Sommer zu Mehrwertsteuerbetrug gekommen ist. Der Vorschlag umfasst Evaluierungs- und Informationspflichten für die Mitgliedstaaten, die es erlauben, die Wirksamkeit der Maßnahmen genau zu bestimmen.

Mehrwertsteuerbetrug verringert das Steueraufkommen der Mitgliedstaaten und gefährdet das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes. Besonders schwerwiegend ist dabei in allen Mitgliedstaaten der Karussellbetrug im Bereich der Mehrwertsteuer, wodurch dem EU-Haushalt jährlich Milliarden von Euro verloren gehen. Diese Art von Betrug wird oft in großem Maßstab von kriminellen Organisationen begangen. S. 933

Bisher ging es dabei vor allem um kleine Gegenstände von h...