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BBK 20/2009 S. 983

Scheinselbständigkeit bei Kurierfahrern

Das Bayerische Landessozialgericht hat einen selbständigen Kurierfahrer für abhängig beschäftigt im Sinne der Sozialversicherung angesehen. Der Kurierfahrer hatte zwar ein Gewerbe angemeldet und sein eigenes Fahrzeug genutzt. Seine Aufträge hat er jedoch durch ein funkgesteuertes zentrales Auftragsvergabesystem von einem Transportunternehmen erhalten. Außerdem musste er sein Fahrzeug mit einem Firmenschild des Transportunternehmens kennzeichnen und sich seinen Urlaub genehmigen lassen. Das Transportunternehmen wurde sozialversicherungsrechtlich als Arbeitgeber angesehen.

Hinweis: In der Praxis werden häufig selbständige Kurierdienstfahrer eingesetzt. Um das Risiko der Scheinselbständigkeit in der Sozialversicherung zu vermeiden, sollten sie und ähnlich in di...