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Vordrucke für UStVA 2010 und Mehrwertsteuer-Paket
Mit Schreiben vom hat das BMF die Vordruckmuster für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen für das Kalenderjahr 2010 veröffentlicht. Nun besteht Klarheit, wie die Umsätze aufgrund der Änderungen zum Ort der Dienstleistungen (Mehrwertsteuer-Paket) ab zu melden sind:
In Zeile 41 sind die sonstigen Leistungen an Unternehmer (B2B) zu melden, die im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerbar sind und für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet. Entgegen dem Wortlaut des § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG sind nur die Umsätze anzugeben, die unter die neue Grundregel des § 3a Abs. 2 UStG fallen. Bei der Einrichtung der neuen Steuerschlüssel sind diese [i]Trennung von Umsätzen im DrittlandsgebietUmsätze von den B2B-Umsätzen im Drittlandsgebiet zu trennen.
In Zeile 48 sind im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen von im übrigen ...