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Wann ist die Risikobereitschaft bei unternehmerischen Entscheidungen „in unzulässiger Weise überspannt”?
Unternehmensschieflagen, wie sie durch die Finanzkrise zuletzt gehäuft aufgetreten sind, führen regelmäßig zur Kritik am verantwortlichen Management. Den Geschäftsleitern wird dabei vor allem vorgeworfen, eine zu große Risikobereitschaft gezeigt zu haben. Der vorliegende Beitrag expliziert den gesellschaftsrechtlichen Risikobegriff und arbeitet unter besonderer Berücksichtigung der Business Judgment Rule heraus, wie sich akzeptable Risikoniveaus konkretisieren lassen. Aus der Verbindung von Gesellschaftsrecht und entscheidungsorientierter Betriebswirtschaftslehre resultieren erste Empfehlungen für die Geschäftsleiter.
1 Problemstellung
Wirtschaftliche Fehlschläge führen häufig zu dem Vorwurf, die Geschäftsleiter seien zu große Risiken eingegangen. Das gilt etwa für die Bankenkrise, die seit Ende 2008 die Weltfinanzmärkte in Aufregung versetzt. Auch hier wurde (und wird) die Kritik unternehmerischen Verhaltens als Vorwurf spezifiziert, daß Bankvorstände bei dem Ankauf „strukturierter Finanzprodukte” nicht ausreichend über die damit verbundenen Risiken informiert gewesen waren. Woran aber läßt sich festmachen, ab wann ein Risiko im Entscheidungszeitpunkt als „zu groß” gelten muß bzw. b...