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NWB direkt Nr. 42 vom Seite 1075

Neue Maßnahmen im Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug

Thomas Hofmann

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAD-29455 Die EU-Kommission hat am einen Richtlinienvorschlag (KOM(2009) 511 endg.) mit dem Ziel der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs bei besonders betrugsanfälligen Umsätzen angenommen. Sie reagiert damit insbesondere auf den Anstieg von Betrugsaktivitäten bei Umsätzen mit Treibhausgasemissionsrechten sowie die dadurch veranlassten unterschiedlichen und nicht EG-konformen Maßnahmen einzelner EU-Mitgliedstaaten.

Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens

[i]Mobilfunkgeräte/integrierte Schaltkreise/Parfums/bestimmte Edelmetalle/TreibhausgasemissionsrechteDurch den Kommissionsvorschlag soll ein neuer Art. 199a in die MwStSystRL aufgenommen werden, der den EU-Mitgliedstaaten das Recht einräumt, unter bestimmten Voraussetzungen bei Umsätzen mit vier Gegenständen (Mobilfunkgeräte, integrierte Schaltkreise, Parfums, bestimmte Edelmetalle) und einer Dienstleistung (Übertragung von Treibhausgasemissionsrechten), die in einem neuen Anhang VI A zur MwStSystRL aufgelistet werden sollen, das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden. Die Anwendung dieser Regelung führt dazu, dass nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Mehrwertsteuer schuldet. Eine Schädigung des Fiskus durch Nichtzahlung der Mehrwertsteuer durch den leistenden Unternehmer und Abzug dieser Meh...